Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag
(Allgemeine Geschäftsbedingungen -hier: Regelung der Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber)
1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist, oder falls eine Zusage
aus Zeitmangel nicht mehr möglich war, eine Bereitstellung hierfür erfolgte. (Reservierung)
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner beiderseits zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig
auf welche Art oder Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Eine einseitige Kündigung ist hierbei nicht möglich.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz, oder eine adäquate Unterkunft,
welche mindestens der der von ihm bestellten Unterkunft entspricht, zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen (Punkt 5)
5. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen mit Frühstück 10% des Übernachtungspreises, die anspruchsmindernd
angerechnet werden.
6. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
7. Bis zur anderweitigen Belegung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu
zahlen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.
9. Storniert ein Gast ab 4 Wochen vor dem Anreisetermin das bestellte Zimmer, so werden 80% des Zimmerpreises/Übernachtung
pauschal fällig.
10.Stornierungen bei Nichtanreise werden mit einer Ersatzleistung von 100% des Zimmerpreises/Arrangements berechnet, insofern
eine anderweitige Belegung nicht mehr realisierbar ist.